Workshop "Risikomanagement in der Landwirtschaft"

Während des Workshops

Die Auswirkungen des Klimawandels haben gravierende Folgen für die mongolische Landwirtschaft. Beispielsweise war es in diesem Jahr im Mai ziemlich kalt, und in manchen landwirtschaftlichen Regionen gab es Spätfrost. Diese Witterung hatte den Start der Feldarbeit erheblich verzögert. Demgegenüber gab es vom Mai bis Mitte Juli wochenlang keinen Regen, und die Hauptackerbauregionen litten unter den anhaltenden hitzigen Temperaturen. Das Wetter bestimmt den Ertrag. Fast 50 % der Weizenernte sind dieses Jahr der Trockenheit zum Opfer gefallen.

Wie gehen wir nun mit zunehmenden Trockenheitsschäden um? Sich der Situation schnell und nachhaltig stellen und die Chance ergreifen, andere Wege zu gehen als bisher? Und welche Anpassungsstrategien sind geeignet, um die Auswirkungen von Klimawandel und Extremwetterlagen für die mongolische Landwirtschaft zu mindern?

Ein ganz wichtiger Weg ist in diesem Fall natürlich ein gut funktionierendes Agrarversicherungssystem. Leider gibt es in der Mongolei bis jetzt keine ausreichenden Versicherungslösungen mit definierten Leistungen und Haftungen. Erst in dem Strategiepapier der staatlichen Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik und in der neuen Version des Ackerbaugesetzes wurden einige Punkte zur Agrarversicherung angedeutet. Das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht nun vor der Herausforderung, einen Gesetzentwurf zur Agrarversicherung zu erarbeiten.

In dem Zusammenhang organisierten wir im Rahmen unseres Aktivitätenbereiches „Agrarpolitische Beratung“ in Kooperation mit dem Ministerium einen 2-tägigen Workshop unter dem Thema „Risikomanagement in der Landwirtschaft“ am 15. und 16. Dezember 2015.

Ziel des Workshops war es, unterschiedliche Akteure aus dem mongolischen Landwirtschaftssektor zusammenzubringen und nach nachhaltigen, effektiven und effizienten Lösungen zur Etablierung des Agrarversicherungssystems zu suchen und Ideen und Vorschläge zum Entwurf des Agrarversicherungsgesetzes zu offerieren.

Als internationalen Experten hatten wir diesmal Herrn Dr. Gunter Prostinák, Fachberater der Vereinigten Hagel VVaG, und Herrn Dr. Roland Labohm von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz eingeladen. Während uns Herr Dr. Prostinák das Risikomanagement im Pflanzenbau vorgestellt hat, hat Herr Dr. Labohm einen Vortrag über Risikoabsicherung bei Tierseuchen und Tierkrankheiten gehalten.

Einen wertvollen inhaltlichen Input lieferten die Kollegen/Kolleginnen der „Staatlichen Rückversicherung“ AG, die einen soliden Überblick über die Versicherungslandschaft in dem Landwirtschaftsbereich gaben. In der Mongolei existiert seit 2014 ein Gesetz über eine indexbasierte Viehversicherung und schon seit 1999 über eine Pflichtversicherung in dem Saatgutbereich. Leider sind die Konzepte und Gesetze bislang kaum realisiert worden. Die Ursache für das bisher eher geringe Angebot einer solchen Versicherung wird oft mit der fehlenden Bereitschaft seitens des Staates begründet, die Versicherungsprämien finanziell zu unterstützen, wie dies in einigen Ländern der Fall ist.

Nach sehr konstruktiven Gesprächen und Meinungsaustausch wurden als Ergebnis des Workshops drei verschiedene Lösungswege ausgearbeitet, die aufzeigen, wie eine Versicherungslandschaft in der Mongolei reibungslos funktionieren kann.

Im Folgenden die drei Lösungswege im Überblick:

- Es soll ein „Nationaler Verband“ gegründet werden. Der Verband wird entweder eine private Versicherungsfirma ins Leben rufen, oder er wird mit einer bestehenden Versicherungsgesellschaft zusammenarbeiten. Der Verband kann hier als Aktionär agieren. In dem Fall ist keine Sondergenehmigung erforderlich, und die Versicherungsaktivität ist im rechtlichen Rahmen des Versicherungsgesetzes definiert.

- Eine Art von Genossenschaft soll gegründet werden, in der alle Landwirte Mitglieder sind. Diese Genossenschaft wäre im Rahmen des NGO-Gesetzes definiert.

- Aufgrund der bestehenden Strukturen des „Ackerbauunterstützungsfonds“ kann ein landwirtschaftlicher Risikofonds gegründet werden. Dieser Fonds kann dann selbstständig und unabhängig agieren. In dem Fall wird die Ackerbauversicherung eine Pflichtversicherung sein. Der Staat gewährt bei diesem Versicherungssystem eine Prämienunterstützung, da im Falle von Großkatastrophen das Kapital des Fonds nicht ausreichen wird.

Gemeinsam mit Vertretern der Versicherungsbranche, mit Vertretern des Ministeriums sowie mit internationalen Experten werden die drei Lösungswege weiter daraufhin analysiert, wie die Versicherungslandschaft in dem Ackerbaubereich gestaltet werden kann, um dazu beizutragen, das vielfach bestehende hohe Risiko für die mongolische Landwirtschaft zu reduzieren.

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